Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen

Der Notar ist zuständig für die Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen. Eheverträge können sowohl vor Eheschließung als auch (mehrfach) während der bestehenden Ehe abgeschlossen werden. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Regelungsbereiche. Am häufigsten werden Vereinbarungen über Unterhalt, Güterstand und Versorgungsausgleich getroffen.

Als Vertreter beider Parteien ist der Notar von Gesetzes wegen verpflichtet, stets eine ausgewogene Lösung zu finden, die insbesondere keine Partei unangemessen benachteiligt.

Keineswegs geht es bei Eheverträgen nur um die Beilegung und Vermeidung von Streitigkeiten im Falle der Scheidung. Oft sind geschickte Regelungen aus steuerlicher Sicht interessant. Hierbei wird stets mit dem steuerlichen Berater Hand in Hand gearbeitet. Das Spektrum ist riesengroß. Zögern Sie nicht, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.