Grundstücks- und Immobilienkauf

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen möchten, muß der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. In der Regel müssen sowohl der Käufer wie auch der Verkäufer gleichzeitig beim Notar erscheinen. Der Notar liest eine vorher individuell auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnittene Vertragsurkunde im Beurkundungstermin vor. Dies soll dazu dienen, daß sich Käufer und Verkäufer über die rechtliche Tragweite des Grundstückserwerbs bewußt werden. Auch bietet dies die Möglichkeit, unklare oder mißverständliche Regelungen direkt anzusprechen und durch den Notar klären zu lassen.

Nach der Beurkundung geht für den Notar die Arbeit an sich erst richtig los. Er übernimmt für Sie die komplette Abwicklung des Kaufs von der Einholung behördlicher Genehmigungen bis zum Schriftverkehr mit Finanzamt und Grundbuchamt. Dabei sorgt der Notar stets für eine ordnungsgemäße Abwicklung. Der Notar ist in der Abwicklung weitgehend Ihr einziger Ansprechpartner.