Mietrecht

Das Mietrecht behandelt unter anderem:

Die Durchsetzung als auch Abwehr von Ansprüchen im laufenden Mietverhältnis als auch im beendeten Mietverhältnis nach Ende des Mietvertrages. Hierbei kann es neben der Mangelfreiheit der Mieträume als auch der Einziehung der Mieten auch um Schadensersatzansprüche der Mietvertragsparteien gehen.

Ein wichtiges prozessuales Betätigungsfeld ist hierbei auch die Räumungsklage.

Das Immobilienrecht behandelt:

Den Kauf und Verkauf von Immobilien und die damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen. Die anwaltliche Tätigkeit in diesem Zusammenhang kann in einer vorbeugenden Beratung über die Prüfung von entsprechenden Kaufverträgen bis hin zur Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen oder Mängelgewährleistungsansprüchen aus dem Kaufvertrag leisten.