Kostenklarheit ist für Sie bereits bei der Beratung wesentlich!
Daher kostet eine Erstberatung, unabhängig vom Rechtsgebiet und der Fragestellung, bei uns im anwaltlichen Bereich pauschal € 200.- inklusive Umsatzsteuer. Die umfassende Erstberatung umfasst hierbei ein erstes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt zu einer Angelegenheit im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Unsere Anwälte nehmen sich in diesem Zusammenhang gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Im Bereich der erbrechtlichen Beratung können abweichende höhere Beratungskosten entstehen. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.
Was kostet ein Anwalt darüberhinaus?
Grundsätzlich arbeiten wir mit Vergütungsvereinbarungen, die wir transparent mit unseren Mandanten vor Auftragserteilung besprechen. Diese sind häufig an die Berechnungsmethodik der anwaltlichen Vergütung aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz („RVG“) angelehnt. Danach kommt es unter anderem darauf an, um was bzw. welchen Wert es in der Auseinandersetzung geht und wie weit die anwaltliche Tätigkeit entfaltet werden soll.
Ebenso können mit uns Vergütungsvereinbarungen nach Zeit oder anderen Bedingungen abgeschlossen werden.
Für die anwaltliche Tätigkeit geben wir gerne am Anfang eines Mandats eine konkrete Höhe an und vereinbaren in geeigneten Fällen eine solche mit unseren Mandanten. Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Kosten für die Tätigkeit ist für uns und unsere Mandanten selbstverständlich.
Also, fragen was es kostet, kostet nichts…
Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?
Wenn Sie sich unsicher sind, ob sich die Beratung oder Tätigkeit überhaupt rechnen wird oder ob Sie sich diese leisten können, sprechen Sie uns einfach auch in oder vor einem vereinbarten Beratungstermin darauf an. Gerne nehmen sich die Mitarbeiter und Anwälte der Kanzlei Zeit für Erläuterungen hierzu.
Unsere Mandanten schätzen unseren hervorragenden Service und die qualitativ hochwertige Bearbeitung. Diese überdurchschnittlichen Leistungen können wir nicht auf Basis von Verfahrenskostenhilfe anbieten. Mandate auf Basis staatlicher Vergütungszahlungen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe führen wir daher nicht.