Dazu gehören: Ehe-, Erb-, Immobilien- und Schenkungsverträge, Testamente, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Scheidungsfolgevereinbarungen, Versammlungsbeschlüsse, die Gründung sowie Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldungen u. v. m.
Der Notar garantiert dabei eine unparteiliche Beratung und erörtert alle Aspekte des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts mit den Beteiligten. Auch und vor allem sorgt er für den Vollzug der Urkunde.