Erbscheinsantrag

Nach dem Tod eines Angehörigen kommen auf die Erben neben der Trauerbewältigung erhebliche Verwaltungsaufgaben zu. In manchen Fällen wird die Erteilung eines Erbscheins benötigt, um sich als Erbe gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder anderen Behörden auszuweisen.

Der Erbschein selbst wird durch das zuständige Nachlaßgericht erteilt. Dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist eine Eidesstattliche Versicherung beizufügen. Diese Eidesstattliche Versicherung und die Ausformulierung des Antrags sollte beim Notar erfolgen. Der Notar kann Ihnen bereits bei der korrekten Bezeichnung der Erben und Errechnung der Erbquoten behilflich sein. Auch können hier die kostengünstigsten Wege für die erforderliche Legitimation als Erbberechtigter erörtert werden.