Rechtsanwalt Till bekam von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht im Jahr 2011 verliehen. Hiermit bestätigte die Rechtsanwaltskammer, dass er über überdurchschnittliche praktische Erfahrung und nachgewiesene besondere Kenntnisse aus dem Bereich des Verkehrsrechts verfügen.
Eine Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung ist eine mehrjährige intensive Praxis im Verkehrsrecht, welche von der Kammer überprüft wird.
Weitere Voraussetzung ist das Absolvieren von längeren theoretischen Weiterbildungen nebst dem erfolgreichen Ablegen von entsprechenden Prüfungen.
Darüberhinaus muss eine ständige Weiterbildung in diesem Bereich betrieben werden, um die Bezeichnung zu erhalten und sich mit den aktuellen Entwicklungen des Fachbereichs auseinander zu setzen.
Rechtsanwalt Till verfügt über lange und vielfältige Erfahrung im Verkehrsrecht.