Der Notar ist im Gegensatz zum Rechtsanwalt eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes. Zum Notar wird nur bestellt, wer seine besondere Sachkunde durch erfolgreichen Abschluss der notariellen Fachprüfung unter Beweis gestellt hat.
Der Notar betreut und belehrt die Parteien beim Abschluß von Verträgen und einseitigen Erklärungen, wie etwa Testamenten.
Er trägt dafür Sorge, daß im Ergebnis eine klar und rechtssicher formulierte Urkunde entsteht.
Dabei ist der Notar – anders als der Rechtsanwalt – nicht der Vertreter einer Partei, sondern allen Vertragsbeteiligten gegenüber verpflichtet.
Durch seine Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichert der Notar auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht zu.
In einigen Bundesländern, wie etwa hier in Hessen, werden die Notaraufgaben durch Rechtsanwälte wahrgenommen, die zu Notaren ernannt wurden.