Strafrecht

Das Strafrecht wird nur im Zusammenhang mit der Spezialisierung des Verkehrsrechts bearbeitet:

Hierbei erfolgt die Verteidigung meist in Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung aus einem Verkehrsunfall.

Ebenso in Verfahren wegen sogenannter Unfallflucht, also des unerlaubten Verlassen des Unfallortes.

Die Verteidigung bei Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr mit und ohne Unfallfolgen sowie wegen Fahren ohne Führerschein oder Fahren ohne Versicherungsschutz wird von uns bearbeitet.

In vielen strafrechtlichen Verfahren droht der Verlust des Führerscheins für den Betroffenen, was in geeigneten Fällen und dem richtigen Prozessverhalten durch die Verteidigung vermieden werden kann.