Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht behandelt alles im Zusammenhang mit Verkehr, Mobilität und Kraftfahrzeugen.

Geltendmachung von Schadensersatz

Die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall und die Unfallschadenabwicklung stellen einen alltäglichen Schwerpunkt der Tätigkeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht dar.

Hierzu gehören auch die Geltendmachung von Sachschaden am Fahrzeug, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten und viele mehr nach unverschuldetem oder auch verschuldetem Verkehrsunfall.

Ein Schwerpunkt ist die Regulierung des Personenschadens die Geltendmachung von Schmerzensgeld, vermehrten Bedürfnissen, Erwerbsschaden oder auch Haushaltsführungsschaden wegen Verletzungen.

Kaufrecht

Nicht zuletzt werden Ansprüche von Mängelrechten aus einem Kfz.- Kaufvertrag bis hin zu der Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler durchgesetzt.

Strafrecht

Im Strafrecht erfolgt die Verteidigung meist in Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung aus einem Verkehrsunfall, ebenso wegen Unfallflucht, also des unerlaubten Verlassen des Unfallortes,  Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr mit und ohne Unfallfolgen sowie wegen Fahren ohne Führerschein oder ohne Versicherungsschutz.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Hier erfolgt die Abwehr von Verwarnungsgeld- und Bußgeldbescheiden für die Betroffenen. Diese stehen häufig im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitung, Überladung, Ladungssicherung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß bis hin zum Telefonieren während der Fahrt.

Wesentliches Tätigkeitsfeld ist hierbei die fachliche Überprüfung von Verkehrsüberwachungen und deren Messungen. Auch die kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Überwachungstechnik und ein gewisses technisches Interesse und Verständnis für die Funktionsweisen ist hier von Vorteil.

Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ist häufig auch der Führerschein gefährdet. Die Vermeidung des Verlustes des Führerscheins ist oberstes Ziel in diesem Fachbereich.