Notare sind für Beurkundungen jeglicher Art (Ehe-, Erb-, Immobilien- und Schenkungsverträge, Testamente, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Scheidungsfolgevereinbarungen, Versammlungsbeschlüsse, Gründung sowie Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung u.v.m.) zuständig.
Der Notar garantiert dabei eine unparteiliche Beratung und erörtert alle Aspekte des zu beurkundenden Rechtsgeschäft mit der Beteiligten.
Auch und vor allem sorgt er für den Vollzug der Urkunde.