Testament

Sie können bei einem Notar ein öffentliches Testament errichten. Ein Vorteil zum privatschriftlichen Testament liegt darin, daß der Notar bei der Formulierung Ihres letzten Willens behilflich ist und so ungewollte Ungenauigkeiten verhindert werden. Auch kommt dem notariellen Testament nach Ihrem Tode in aller Regel die Bedeutung eines Erbscheins zu. Ihre Erben sparen also bares Geld, wenn ein notariell beurkundetes Testament vorhanden ist.

Außerdem werden notarielle Testamente zentral bei der Bundesnotarkammer registriert. Im Erbfall kann also ausgeschlossen werden, daß das Testament nicht aufgefunden wird.
Notarielle Testamente können auch als gemeinschaftliche Testamente durch Ehegatten oder als Erbverträge errichtet werden.

Wir werden in einem Vorgespräch stets die für Sie beste Lösung finden.