Vorsorgevollmacht

Es ist allgemein bekannt, dass man durch Testamente und Erbverträge Regelungen für die Zeit nach seinem Tode treffen kann. Durch das Festhalten des Letzten Willens können Erben eingesetzt oder einzelne Vermögensgegenstände zugedacht werden.

Immer wichtiger wird es, auch Regelungen für die Zeit VOR dem Tod zu treffen. Dieser „Vorletzte Wille“ kann in Form von Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen zum Ausdruck gebracht werden.

Ohne eine Vorsorgevollmacht kann es notwendig werden, dass bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall durch gerichtlichen Beschluss ein Betreuer bestellt wird. Dieser wird in der Regel ein Berufsbetreuer sein. Um dies zu verhindern, sollte man vorsorgen. Durch eine Vorsorgevollmacht kann einem Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson die Möglichkeit eingeräumt werden, in Notfallsituationen oder bei Demenz die Geschäfte zu regeln. Sowohl die Vermögensrechtlichen Aspekte, wie etwa der Bankverkehr, als auch die Personensorge, wie etwa die Frage, ob ein Heimaufenthalt gewünscht ist, werden dem Bevollmächtigten zur Entscheidung anvertraut.

Dazu kann in einer Patientenverfügung klipp und klar und rechtssicher geregelt werden, welche Behandlungen man im Falle eines Falles noch möchte und wann eine Weiterbehandlung unterbleiben soll.

Dieses sehr komplexe Themengebiet erfordert ein besonderes Maß an notarieller Beratung, welche weit über die Qualität und die Gestaltung einfacher Muster hinausgeht. Qualität und individuelle Gestaltungen zeigen ihren Vorteil erst später, wenn die Vollmachten und Verfügungen dann eingesetzt werden müssen. Daher ist rechtzeitige Regelung notwendig.