Rechtsanwältin Tanja Lutz ist freie Mitarbeiterin der Kanzlei. Sie bearbeitet seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2006 den Schwerpunkt des Verkehrsrechts und des Schadensersatzrechts. Hierin hat sie bereits in anderen Kanzleien und Unternehmen umfangreiche Erfahrung gesammelt und setzt die Ansprüche unserer Mandanten zielgerichtet und sachgerecht durch.
Besonderes Interesse hat Frau Rechtsanwältin Lutz an der Regulierung von Ansprüchen wegen Unfallschäden. Sowohl die Geltendmachung von Sachschaden als auch Personenschaden wie Schmerzensgeld gehört zur ihren Fachgebieten. Im Übrigen werden allgemeine zivilrechtliche Fragestellungen von ihr bearbeitet.
Frau Rechtsanwältin Lutz hat in Heidelberg studiert und ihre anfänglichen anwaltlichen Erfahrungen in einer größeren Kanzlei in Aschaffenburg gemacht. Weiterhin ist sie in unternehmerischen Bereichen beratend tätig.