Notar a.D. u. Rechtsanwalt Dr. R. Lengemann

Dr. Rolf Lengemann ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, Würzburg und Genf sowie der erfolgreichen Assessorenprüfung am OLG Zweibrücken seit 1972 als Anwalt in Gelnhausen tätig. Er wurde bereits nach 3 Jahren anwaltlicher Tätigkeit und damit sehr vorzeitig zum Notar in Gelnhausen bestellt.

Seitdem lagen seine Arbeits- und Beratungsschwerpunkte im Grundstücksrecht, dem Erbrecht, dem Gebiet der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, dem Gesellschaftsrecht und der Zwangsvollstreckung.

Dr. Lengemann verfügt damit über einen jahrzehntelangen Erfahrungsschatz in vielen zivilrechtlichen Bereichen, welchen er gerne für seine Mandanten einsetzte.

Mittlerweile hat sich Dr. Lengemann aus der aktiven Kanzleiarbeit zurückgezogen und steht den übrigen Anwälten noch beratend zur Seite.